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Hygiene_Modul_Gemeinschaftunterkunft

Hygienebeauftragte/er 
Gemeinschaftsunterkü
nfte 

Nach § 36 Abs. 1IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Der Leiter der Einrichtung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt seine Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Er kann zu seiner Unterstützung einen Hygienebeauftragten bzw. ein Hygieneteam benennen.

Zielgruppe:

Hygieneverantwortliche aus Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose


Dieses Modul ist ein Weiterbildungsmodul zu verstehen und setzt die Teilnahme am Grundmodul/Pflichtmodul voraus.

Dauer:
  • 8 Unterrichtseinheiten 
  • 1 Tag 

Inhalt:

  • Raum- und gebäudetechnische Anforderungen

  • Personal- und Körperhygiene

  • Trinkwasserhygiene

  • Küchen- und Lebensmittelhygiene

  • Hygiene im Außenbereich, Reinigung, Desinfektion, Abfallentsorgung

  • Ausbruchsmanagement

  • Schutzkleidung und Schutzausrüstung

  • Schriftliche Abschlussprüfung

Ort: 

Bei Ihnen: Deutschlandweit in Ihren Räumlichkeiten.  Oder in unseren Schulungsräumen in Hamm oder Bad Sassendorf 

Kosten:

Sprechen Sie uns bitte an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot 

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